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Corona Virus und Arbeitsrecht. Die häufigsten Fragen & Antworten zur Corona Krise für Arbeitnehmer.

Darf ich der Arbeit fern bleiben, um eine Ansteckung am Arbeitsplatz zu vermeiden?

So lange keine konkrete, auf den Betrieb bezogene Gefahr besteht, muss ich zur Arbeit erscheinen oder ich bekomme keinen Lohn.

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, wenn bei mir die Möglichkeit einer Infektion besteht?

Die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht gebietet es, den Arbeitgeber entweder zu informieren oder um Urlaub zu bitten.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wo ich im Urlaub war?

Nein.

Ein Kollege ist an Corona erkrankt. Was bedeutet das für mich?

Das entscheidet zunächst das Gesundheitsamt. Wird Quarantäne verhängt, schuldet der Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung und nach 6 Wochen erhalte ich eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn er meint, dass ich nicht gesund bin?

Bei begründeter Annahme ja.

Darf der Arbeitgeber den Betrieb schließen und Kurzarbeit anordnen, da in der Krise keine Arbeit da ist?

Kurzarbeit kann er nur anordnen, wenn es einzel- oder tarifvertraglich vereinbart ist. Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob man in dieser Zeit auf dem Standpunkt besteht.

Kann der Arbeitgeber anordnen, Überstunden abzubauen oder Zwangsurlaub verhängen?

Grundsätzlich kann er dies nicht. Für den Überstundenabbau wäre es möglich, wenn es vertraglich vereinbart ist. Allerdings gibt es mehr Geld als in der Kurzarbeit. Ich würde die Reaktion davon abhängig machen, wie gut oder schlecht ich in der Vergangenheit behandelt wurde.

Mein Betrieb ist geschlossen. Darf ich in der Zeit woanders arbeiten?

Grundsätzlich ja, allerdings ist der Arbeitgeber zu informieren, ich darf nicht bei einem Konkurrenten arbeiten und der Lohn ist anzurechnen.

Meine Urlaubsreise ist auf Grund von Corona storniert worden. Habe ich einen Anspruch auf Verschiebung meines Urlaubs?

Grundsätzlich nein.

Ich habe niemanden für die Kinderbetreuung. Darf ich der Arbeit deshalb fernbleiben?

Wenn es gar keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt, bin ich schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert und darf der Arbeit fernbleiben. Ich bekomme allerdings nur für 10 Tage meinen Lohn weitergezahlt.


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