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Familienrecht

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten. Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht oder das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht).Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 - 1921 BGB) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat, spezielle Vorschriften enthalten. Bedeutung für das Kindesunterhaltsrecht haben daneben die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz.In der DDR war das Familienrecht seit 1965 außerhalb des BGB in einem eigenen Familiengesetzbuch (FGB) geregelt.
Quelle: Wikipedia; Familienrecht

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Ehescheidung Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften Aufhebung der Lebenspartnerschaft Trennung Trennungsunterhalt nachehelicher Unterhalt Sorgerecht Aufenthaltsbestimmungsrecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle Jugendamtsurkunde Zugewinn Güterstand Gütertrennung Gütergemeinschaft Vermögensauseinandersetzung Ehevertrag Notarurkunde Auskunft Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsvollmacht Familiengericht Vormundschaftsgericht Abstammung Vaterschaftsanfechtung

Erbrecht

Das Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Rechts. Es beantwortet Fragen danach, wann und wie mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) in welchem Umfang auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht. Es regelt dabei die Erbfolge, die rechtliche Stellung des oder der Erben oder die Haftung des Erben für Nachlassschulden; es regelt auch, welche Voraussetzungen ein (gemeinschaftliches) Testament erfüllen muß, um wirksam zu sein.

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Erbfolge Testament Berliner Testament Erbengemeinschaft Pflichtteilsanspruch

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt eine Schnittmenge verschiedener Rechtsgebiete dar. Regelungen zum Verkehrsrecht finden sich beispielsweise im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung, der Fahrerlaubnisverordnung, im Bürgerlichen Gesetzbuch oder aber auch im Strafrecht, sowie in vielen weiteren Gesetzen und Verordnungen. Es befasst sich daher mit Fragen, die bereits beim Autokauf (Mängel, Gewährleistung), dann beim Verkehrsunfall –auch im Ausland-, oder aber auch bei Verstößen gegen Strafvorschriften u.a., auftreten (können).

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Unfallregulierung Schadenersatz Schmerzensgeld Nutzungsausfall Mietwagen Mitverschulden Sachverständigengutachten Vollkaskoversicherung Verkehrsstrafrecht Strafverteidigung Geldstrafe Drogen Trunkenheitsfahrt Fahrerlaubnis Führerschein Punkteabbau Verkehrszentralregister in Flensburg Bußgeld Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsverstoß rote Ampel Fahrverbot Entzug der Fahrerlaubnis Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Führerschein auf Probe

Internetrecht

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets.Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht.
Quelle: Wikipedia; Internetrecht

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Abmahnung Tauschbörsen Unterlassungserklärung P2P-Netzwerk illegaler Download

Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich allgemein mit den Rechten und Pflichten von Mietern/Pächtern und Vermietern/Verpächtern. Durch den Miet- bzw. Pachtvertrag wird der Vermieter/Verpächter verpflichtet, dem Mieter/Pächter den Gebrauch der Mietsache (was auch immer) während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Im besonderen treten dann Probleme auf, wenn gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird. Die Mietsache hat Mängel (zum Beispiel Schimmel in der Mietwohnung), oder der Mieter bezahlt die vereinbarte Miete nicht. Wann kann wer, wem kündigen? Gibt es Schadenersatzansprüche? Wie schnell kann geräumt werden oder wie schnell ist eine Räumung zu befürchten?

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Kündigung Räumungsklage Mietzins Mietmängel

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein allgemeiner und weit gefasster Begriff. Es befasst sich mit allen Rechten und Pflichten von Vertragsparteien.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht im Grundsatz die Vertragsfreiheit vor. Den Vertragsparteien steht es deswegen bis an die Grenzen von Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben frei, den Inhalt ihres Vertrages frei zu bestimmen.

Der Gesetzgeber hat jedoch ergänzend in vielen verschiedenen Gesetzen Regelungen niedergelegt, die diese umfassende Vertragsfreiheit lenken und beschränken.

Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet beispielsweise Regelungen zum Kauf-, Miet-, Darlehens-, Arbeits-, oder Leihvertrag. Es enthält Vorschriften zur Bürgschaft oder auch zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Weitere vertragsrechtliche Regelungen finden sich des weiteren im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), im Handelsgesetzbuch oder auch im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

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Gewährleistungsrecht Nachbesserung Minderung Mangel Schadenersatz Rücktritt

Sozialrecht

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet;[1] er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.
Quelle: Wikipedia; Sozialrecht

Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ermöglicht die Überprüfung, ob eine Ablehnung Ihres Antrages auf Gewährung einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente beispielsweise rechtswidrig war.

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EU-Rente BU-Rente Grad der Behinderung (GdB)

Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen, die jedoch nicht in allen Ländern praktiziert werden, sind unter anderem die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, die Körperstrafe sowie als schwerwiegendste Form die Todesstrafe.
Quelle: Wikipedia; Strafrecht

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Betäubungsmittel Bußgeld Entziehung der Fahrerlaubnis Fahrverbot MPU Pflichtverteidiger Punkte Rotlichtverstoß Strafverteidigung Trunkenheit

Michael Wagner - Fachanwalt für Familienrecht
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